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Donnerstag, 20. Juli 2023

Atommüll nach Büttelborn?
Regierungspräsidium Darmstadt ermöglicht Klage

Strahlende Deponie - Grafik: Samy - Creative-Commons-Lizenz Namensnennung Nicht-Kommerziell 3.0
Die Initiative 'Büttelborn21' hat erfreut auf eine Entscheidung des Regierungs­präsidiums Darmstadt reagiert und wertet diese als Teilerfolg. Zumindest kann ein Gerichtsstreit die Einlagerung von Atommüll aus dem Abriß des AKW Biblis auf der Deponie Büttelborn im Kreis Groß-Gerau über fünf Jahre lang hinauszögern.

Der Versuch der hessischen Pseudo-Grünen unter "Umwelt"-Ministerin Priska Hinz, der Deponie Büttelborn rund 3.200 Tonnen schwach radioaktives Abriß-Material des im Jahr 2011 stillgelegten AKW Biblis mittels "Sofortvollzug" aufzuzwingen, ist juristisch gescheitert. Ein entsprechender Bescheid ohne "Sofortvollzug" wurde dem Büttelborner Deponiebetreiber am Donnerstag, 20. Juli 2023, zugestellt. Entscheidend ist der letzte Satz dieses Bescheides: "Eine sofortige Vollziehung wurde nicht angeordnet."

Dies ermöglicht den Weg zu einer ordentlichen Klage gegen die Einlagerung. Stefan Metzger, Vorstandsvorsitzender des Eigentümers der Deponie Büttelborn, kündigte am heutigen Donnerstag an, gegen die Anordnung Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Darmstadt einzulegen. Der Landrat des Kreises Groß-Gerau, Thomas Will, hatte bereits im November 2022 angekündigt, sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen. Man werde notfalls bis zur höchsten Instanz klagen.

Nebenbei ist festzustellen, daß den hessischen Landesbehörden in dem Verfahren auch etliche fachliche Fehler unterliefen: So wurde etwa der Umstand bekannt, daß das Regierungspräsidium Darmstadt neben dem Betreiber der betroffenen Deponie (SAVAG) zwar den RWE-Konzern mit in die Anhörung nahm, den Eigentümer - den Zweckverband Riedwerke - aber bis heute "vergaß". Die Kontroverse zwischen Landesbehörden und lokaler Bevölkerung entwickelte sich durch weitere Ungereimtheiten und diverse Enthüllungen zu einem kleinen politischen Skandal. Dies führte dann sogar zu einer Sondersitzung des Umweltausschusses des Hessischen Landtags im Dezember 2022.

"Das juristische Verfahren wird auf jeden Fall zu unseren Gunsten ausgehen," erklärte Armin Hanus, Sprecher der Initiative 'Büttelborn21'. Denn das Verfahren werde über mehrere Instanzen gehen und daher sei die Deponie Büttelborn bis zu einem höchstinstanzlichen Urteil längst geschlossen. Die Schließung ist für Ende 2030 vorgesehen. "Die Renaturierung hat schon begonnen," ergänzte Hanus, der zehn Jahre im Aufsichtsrat des Zweckverbands Riedwerke tätig war. Auch gebe es zudem einen internen Beschluß, daß keine radioaktiven Materialien gelagert werden dürfen. Im Falle daß das Regierungspräsidium "Sofortvollzug" angeordnete hätte, "wären morgen die Lastwagen angerollt," erklärte Hanus.

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums zeigt, daß der Versuch der hessischen Pseudo-Grünen, der Hausmülldeponie 3.200 Tonnen schwach strahlenden Abriß-Mülls mittels "Sofortvollzug" aufzuzwingen, juristisch nicht haltbar ist - so die Bürgerinitiative. Nikolaus Valerius, Vorstand im RWE-Konzern, gab sich noch in einem Interview im 'Manager Magazin' siegessicher und verkündete vollmundig, daß er das Umweltministerium und das Regierungspräsidium in der Sache "auf seiner Seite sieht". Bis jetzt weigert sich der Konzern RWE, den radioaktiven Müll in Biblis zu lagern.

Gegen die Einlagerung des radioaktiven Abriß-Mülls hatten sich bereits die Kommune und der Kreis Groß-Gerau ausgesprochen (Siehe unseren Artikel v. 16.11.22). Der Kreis Bergstraße, der über keine eigene Deponie verfügt, hatte bundesweit bei Deponien zwecks Aufnahme des Atommülls aus Biblis angefragt. Die Resonanz von über 200 Deponiebetreibern war ausnahmslos ablehnend. Obwohl der freigemessene Müll aus Biblis laut hessischem "Umwelt"-Ministerium als nicht gesundheitsschädlich gilt, will niemand ihn haben.